Therapie

Mit meiner Praxis wende ich mich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 21 Jahre, die unter Verhaltensauffälligkeiten leiden, wie zum Beispiel Ängste und Depressionen, Pubertätskrisen, Störungen des Sozialverhaltens, Schul- oder Kontaktschwierigkeiten, Magersucht oder Bulimie sowie aggressives oder autoaggressives Verhalten.

Diesen Verhaltensauffälligkeiten können vielfältige Störungen zugrunde liegen, wie zum Beispiel Entwicklungsstörungen, Persönlichkeitsstörungen oder emotionale Störungen.

Zur Behandlung dieser und anderer Störungen biete ich meine therapeutischen Leistungen an. Nachfolgend erfahren Sie, welche Beratung ich Ihnen biete, was unter Diagnostik zu verstehen ist und wie eine Therapie bei mir abläuft. So können Sie sich ein Bild von meinem Leistungsangebot machen.

1. Wie berate ich Sie?

Kinder und Jugendliche durchlaufen in ihrer Entwicklung vielfältige Stadien. Dabei machen sie Erfahrungen, die jedes Kind und jeder Jugendliche anders verarbeitet. Diese Verarbeitungsprozesse bleiben in den meisten Fällen unbemerkt. Ab und zu treten aber auch Verhaltensauffälligkeiten auf. Je ausgeprägter diese Auffälligkeiten sind, umso stärker werden sie durch die Umwelt als Belastung empfunden; zugleich wirken sie auf das Kind oder den Jugendlichen zurück. Eine Atmosphäre der Verunsicherung und Hilflosigkeit macht sich breit: die Beteiligten haben das Gefühl, die Konflikte nicht allein lösen zu können, und suchen externe Hilfe bei einem Psychotherapeuten.

Nicht hinter jeder Verhaltensauffälligkeit verbirgt sich eine Entwicklung mit Krankheitswert, die eine Behandlung erforderlich macht. Oft genügen schon wenige Gespräche, um einen Konflikt offen zu legen und zu entschärfen. Dennoch: auch scheinbar ‚harmlose’ Verhaltensauffälligkeiten können durchaus einer Behandlung bedürfen. Aufgabe des Therapeuten ist es daher zunächst abzuklären, ob es sich bei der Verhaltensauffälligkeit nur um eine vorübergehende Entwicklung ohne Krankheitswert handelt. Dies erfolgt im Rahmen der Beratung.

Die Beratung besteht aus bis zu fünf sogenannten ‚probatorischen Sitzungen’, in denen der Therapeut Gespräche mit den Beteiligten führt. Das erste Gespräch erfolgt mit allen Beteiligten gemeinsam und dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Daran anschließend finden in der Regel Einzelgespräche statt mit dem Ziel, das Problem zu erörtern und die Krankengeschichte zu erheben. Daneben geht es aber auch darum, mit den Beteiligten über ihre Wünsche und Ängste zu sprechen, um angesichts der Hilflosigkeit und Verunsicherung, die mit der Verhaltensauffälligkeit einhergehen, eine erste Hilfestellung zu gebe.

2. Was bedeutet Diagnostik?

Kommt der Therapeut zu dem Ergebnis, dass es sich bei der Verhaltensauffälligkeit nicht nur um eine vorübergehende Erscheinung ohne Krankheitswert handelt, ist in einem nächsten Schritt zu prüfen, um welche Art von Erkrankung es sich dabei handelt und welche Art von Therapie zu deren Behandlung angezeigt ist. Dies erfolgt im Rahmen der sogenannten Diagnostik.

Scheinbar psychische Verhaltensauffälligkeiten können neurologische Ursachen haben und einer medizinischen Behandlung bedürfen. Vor Beginn einer Psychotherapie muss dies von einem Arzt abgeklärt werden. Beispiele zumeist neurologische Befunde sind geistige Behinderungen, Hirntumoren oder Stoffwechselerkrankungen.

Hat der Arzt organische Ursachen für die Verhaltensauffälligkeit nicht feststellen können, ist es Sache des Psychotherapeuten, den psychischen Befund zu erheben. Dabei sind die innerpsychischen Konflikte herauszuarbeiten, die der Verhaltensauffälligkeit zugrunde liegen, und es ist die Behandlungsform zu bestimmen, die zur Verarbeitung des Konfliktes am besten geeignet ist.

3. Wie verläuft eine Therapie?

Verschiedene Formen der analytischen und tiefenpsychologischen Psychotherapie sind voneinander zu unterscheiden. Eine typische Langzeittherapie dauert ein bis zwei Jahre: hierbei finden ein bis zwei Sitzungen pro Woche mit dem Kind oder Jugendlichen statt, ein Elterngespräch alle zwei bis vier Wochen. Eine typische Kurzintervention dauert hingegen nur sechs bis neun Monate, wobei eine Sitzung pro Woche mit dem Kind oder Jugendlichen und ein Elterngespräch alle vier Wochen stattfinden. Die genaue Ausgestaltung und Dauer der Therapie hängt von den Bedürfnissen des Patienten im Einzelfall ab. So kann es bei Jugendlichen durchaus sein, dass aus therapeutischen Gesichtspunkten auf die begleitenden Elterngespräche verzichtet wird. Auch kann eine Kurzintervention bei Bedarf in eine Langzeittherapie übergehen.

Die Ausgestaltung der Therapiestunden hängt vom Alter und Entwicklungsstand des Patienten ab. Bei Kindern steht das spielerische Miteinander im Vordergrund, bei Jugendlichen hingegen liegt der Schwerpunkt der Behandlung im Gespräch mit dem Therapeuten. Dabei überlässt der Therapeut die Gestaltung der Stunde weitgehend dem Patienten, um diesem die Möglichkeit zu geben, die Kommunikationsform selbst zu wählen, in der er sich ausdrücken möchte. Ziel der analytischen und tiefenpsychologischen Psychotherapie ist es, die Verhaltensauffälligkeit zu verstehen und ihrer Ursache auf den Grund zu gehen. Mit dem erworbenen Wissen können neue Verhaltensweisen für ein gesundes Leben gemeinsam erarbeitet werden.

Da der Erfolg der Therapie gerade bei Kindern in ganz besonderem Maße von der Mitarbeit der Eltern abhängt, wird die Therapie von Elterngesprächen begleitet. Die Elterngespräche dienen dabei nicht nur dazu, die Eltern über den Fortschritt der Therapie zu informieren, sondern diese auch aktiv in die Therapie mit einzubeziehen. Für die Eltern bedeutet das einerseits, dass sie auch zu Hause all das, was in den Therapiestunden erarbeitet worden ist, begleiten und umsetzen. Andererseits geht es aber auch darum, dass sich die Eltern mit sich selbst, mit ihrer Beziehung zu ihrem Kind – und gegebenenfalls auch zu ihrem Partner – auseinandersetzen.

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